Dokumentation
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Ist parallel zu BdB at work auch ein eBO.connect installiert und eingerichtet, integriert sich dieses vollautomatisch in die Funktionen von BdB at work. Wir zeigen wo Sie diese Funktionen in BdB at work finden und wie Sie diese anpassen können.
Speichern Sie SafeIDs für die mehrfache Nutzung bei der Versendung von eBO-Nachrichten direkt in der Kontaktverwaltung. Wir zeigen Ihnen wie diese Möglichkeit funktioniert und was zu beachten ist.
Das Verhalten der Installation oder des Updates von Dokumentvorlagen lässt sich umfangreich anpassen. Wir zeigen hier auf welche Optionen es gibt, wo sie zu finden sind und was sie bewirken.
Mit den Änderungen im Rahmen der Betreuungsrechtsreform 2023 die zum 1.1.2023 in Kraft getreten sind, wurde im VBVG zwar fast jeder Paragraph an einen neuen Platz geschoben und vieles inhaltlich präzisiert, rein vergütungstechnisch hat sich für Berufsbetreuerinnen und -betreuer jedoch nicht viel geändert. Allerdings gibt es Übergangsregelungen...
Um in großen Netzwerken BdB at work auch ohne direkten Zugriff zu installieren, benötigt es einer skriptsteuerbaren bzw. packetierbaren Ausgabe der Instalaltionsdatei. Mit BdB at work SilentInstall bieten wir Systemadministratoren eine solche Möglichkeit.
Mit der Änderung des Schonvermögens zum 1.1.2023 wird eine Frage wieder aktuell: Wer zahlt die Vergütung eines zuvor vermögenden Klienten wenn dieser zum Zeitpunkt der Antragerstellung leider nun mittellos ist? Damit die Formulierung auf Ihrem Vergütungsantrag automatisch ihren Vorstellungen entspricht, gibt es eine neue Option...
Betreuungsvereine waren im Rahmen der Querschnittarbeit bereits vor dem Jahreswechsel mit den von ihnen begleiteten ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern kooperativ tätig. Mit der Reform wird die Anbindung der ehrenamtlichen Betreuer nun noch stärker. Durch die bereits bei Betreuungsbeginn angestrebte Festsetzung einer Verhinderungsregelung werden Betreuungsvereine die Verhinderungsbetreuung für die von Ihnen begleiteten ehrenamtliche Betreuer von nun an regelmäßig übernehmen. Wir erläutern wie BdB at work hierbei Unterstützung leistet...
Seit 1.1.2023 gilt für beruflich tätige Betreuerinnen und Betreuer eine Registrierungspflicht mit Sachkundenachweis und dem Nachweis weiterer, verschiedener Grundvoraussetzungen gegenüber der sogenannten Stammbehörde. Dieses ist in der Regel die für Sie an Ihrem regelmäßigen Büro- oder Wohnsitz ihrer Tätigkeit zuständige Betreuungsbehörde.
Die BdB at work Systemanforderungen geben Ihnen Hinweise auf die von LOGO Datensysteme zum Betrieb der Software empfohlenen Systemausstattungen. Zusätzlich zum Einsatz als Einzelplatzversion wird ebenso der Einsatz mittels Remotedesktop-Services (Terminalserver) beschrieben.
Unsere Installationsdateien sind zugleich auch als Update nutzbar. Hier finden Sie die Anleitung zum Update einer bestehenden BdB at work Installation