BdB at work Update 2019.909.2024 erschienen

Ein paar Wochen seit Inkrafttreten des neuen Vergütungsrecht sind verstrichen und wir konnten erste Erfahrung mit BdB at work und VBVG 2019 machen. Dank guter Vorbereitung mussten wir an der Abrechnungslogik für Vergütungsanträge nichts ändern und können daher heute mit dem bekannten Rhytmus für kleinere Verbesserungen und Aktualisierungen im Programm fortfahren.

Mit diesem Update widmen wir uns deshalb wieder den kleinen aber wichtigen Verbesserungen und Erweiterungen im Programm die BdB at work jedes Mal noch ein wenig besser machen.

Eine Besonderheit diesmal: Für Rechtspfleger die durch die im VBVG 2019 veränderte Begrifflichkeit für „Wohnung“ und „Heim“ nun auf einmal den neuen Begriffen selbst auf den Vergütungsanträgen einen hohen Stellenwert beimessen, haben wir die Möglichkeit geschaffen das BdB at work Nutzer hierzu einen individuellen Begriff für „Heim“ und „Wohnung“ einstellen können. Zusätzlich gibt es dazu dann auch noch eine neue, frei definierbare Legende an der Abrechnungstabelle. Auf diese Weise werden Sie stets in der Lage sein, exakt die Wortlaute in den Vergütungsanträgen zu nutzen die von Ihrem Rechtspfleger als wichtig erachtet werden.

Wie zuvor finden Sie eine übersichtliche Liste aller Aktualisierungen und Verbesserungen in unserer Änderungshistorie in der Dokumentation. Alle Installationsprogramme sind aktualisiert und stehen in gewohnter Weise im Download unserer Webseite bereitgestellt.

Supportende für BdB at work 2010 in vier Monaten

Am 31.12.2019 ist es soweit. Wie vor einem Jahr bereits angekündigt, wird nach 10 Jahren Updates und Aktualisierungen der technische Support und die Entwicklung für BdB at work 2010 eingestellt. Auch wenn BdB at work 2010 natürlich nicht am 1.1.2020 seine Arbeit einstellt, so sind Nutzer dieser abgekündigten Version danach bei technischen Problemen auf sich alleine gestellt. Nutzen Sie deshalb die Zeit bis zum Ende des Jahres Ihren Umstieg auf das aktuelle BdB at work zu planen. Der LOGO Kundenservice steht Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite.