
Qualifizierte Signatur für eBO-Nachrichten – Notwendig oder nicht?
Mit Einführung des besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) zum Jahresbeginn 2022 wurde allen Bürgern und Organisationen die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr ermöglicht. Intention dahinter war es insbesondere der Zielgruppe der “professionellen” Verfahrensbeteiligten (u.a. Betreuer, Verfahrensbeistände, Sachverständige), einen sicheren Übermittlungsweg bereitzustellen, dere die beidseitige, rechtswirksame Kommunikation mit den Gerichten ermöglicht.
Aber ist eine solche eBO-Nachricht in jedem Fall ohne eine qualifizierte elektronische Signatur möglich? Oder gibt es Ausnahmen?