Nach Veröffentlichung unseres großen Updates zum neuen Vergütungsrecht haben auch die Fachexperten bemerkt, dass im §12 VBVG der Wurm drin ist. Wie von uns bereits am 24. Juni öffentlich verdeutlicht (siehe hier…) ist der verwendete Begriff „Betreuungsmonat“ im Gesetz konträr zur beabsichtigten Wirkung, da es korrekterweise eigentlich „Abrechnungmonat“ hätte heißen müssen. Prof. Fröschle und Herrn Deinert haben sich in diesem Zusammenhang beide ganz deutlich für die Interpretation und Umsetzung von „Abrechnungsmonate“ ausgesprochen.
Da wir bereits in der Entwicklungsphase das Problem erkannt hatten, waren wir intern vorbereitet und mussten die dafür notwendige Option nur noch im Programm öffentlich zugänglich machen. In Abstimmung mit Herrn Deinert und Prof. Fröschle ändern wir zudem die Standardeinstellung dieser Option. BdB at work wird damit von Anfang an so abrechnen wie es beide Experten in der kommentierten Fassung des Gesetzes auch fordern.
Wie schon immer bietet BdB at work auch diese Einstellung natürlich optional an, d.h. Sie entscheiden in Abstimmung mit Ihren Rechtspflegern nach welcher Lesart des §12 VBVG Sie tatsächlich abrechnen möchten. Wir empfehlen natürlich die nun gefundene Interpretation nach „Abrechnungsmonaten“.
Es sind nur noch wenige Wochen bis das neue Recht in Kraft tritt (27.7.2019), deshalb haben wir unverzüglich reagiert und das Update als aktualisierte Installationsdateien in gewohnter Weise im Download unserer Webseite bereitgestellt.