Betreuungsrechtsreform 2023
Aktualisierungen, Erweiterungen & Auswirkungen für BdB at work
Mit der Betreuungsrechtsreform 2023 kommen seit 1.1.2023 viele, vor allem organisatorische Änderungen im Arbeitsalltag von Betreuerinnnen und Betreuern zum Tragen. Vieles von dem was sich an verschiedenen Stellen in den Gesetzen wiederfindet wird in den kommenden Monaten interpretiert werden. Besonders im Berichtswesen mit der Möglichkeit der Bundesländer hierzu eigene Formulare und Vorschriften zu erlassen, ist mit einer bewegten Übergangszeit zu rechnen.
LOGO Datensysteme hat im engen Austausch und mit Unterstützung von vielen Experten aus Lehre und Praxis Lösungsansätze geschaffen, die das vertraute Verhalten des erfolgreichen BdB at work nicht grundlegend verändern und die zugleich trotzdem viele neue Möglichkeiten schaffen um auf viele verschiedenen Interpretationen des neuen Rechts flexibel reagieren zu können.
Wir verstehen das vorgelegte aktuelle Update vom Januar 2023 daher nicht als abschließende Antwort auf alle Fragen, sondern als Start zu einem Austausch mit Ihnen darüber wo in der Praxis welche Anforderungen gelöst werden müssen. Dank BdB at work AutoUpdate können wir nun in sehr schneller Zeit reagieren und Updates zukünftig auch ohne Sie mit zusätzlicher Arbeit zu belasten direkt bei Ihnen zur Wirkung bringen.
Nachfolgend finden Sie daher nur einige der wichtigsten Themen des aktuellen Updates die für die Arbeiten nach neuem Recht unabdingbar sind.
Übergangsregelungen bei Abrechnungen
Reform 2023 bedeutet auch ein neues VBVG. Vieles ist inhaltlich gleichgeblieben jedoch an neue Stellen im Gesetz gerutscht. Zudem wurde einiges, das in den letzten Jahren durch Grundsatzurteile zu stehendem Recht geworden ist, nun präzisiert und ebenfalls in das Gesetz übernommen.
Bestimmung des Aufenthalts – Jetzt auch zum Ende des Abrechnungsmonats
Vor Jahren schon hatte das BGH die „tagesgenaue“ Aufteilung eines Abrechnungsmonats bei Wechsel eines Vermögensstatus gekippt und für die Bestimmung auf den Stand am Ende eines Abrechnungsmonats verwiesen. Mit dem neuen VBVG ist seit 1.1.2023 auch die Aufteilung für den Wechsel des Aufenthalts (z.B. Umzug Wohnung in Heim) nicht mehr tagesgenau sondern für den gesamten Monat auf Basis des Stands am Ende des Abrechnungsmonats vorzunehmen.
Für diese, wie alle anderen Umstellungen gibt es eine Übergangsfrist: Der auf den Jahreswechsel fallende Abrechnungsmonat wird noch nach altem Recht abgerechnet. Erst ein vollständig in 2023 fallender Abrechnungsmonat unterliegt dem neuen Recht. Mithin ist jeder Abrechnungsmonat der im alten Jahr begann und im neuen Jahr endete nach altem Recht zu betrachten. Abrechnungsmonate die im Januar 2023 beginnen, gehören nach neuem Recht abgerechnet.
Diese und alle anderen Übergangsregelungen von altem zu neuem Recht werden von BdB at work automatisch berücksichtigt.
Qualifikationsänderung zum 1.1.2023
Das neue Vergütungsrecht vereinfacht die Zuordnung Ihrer persönlichen beruflichen Qualifikation zu den Vergütungstabellen A-C. Der Verweis auf die für die Führung der Betreuung nutzbaren „besonderen Kenntnisse“ ist in diesem Zusammenhang entfallen. An seine Stelle tritt die allgemeine Voraussetzung der Sachkunde für die Registrierung als beruflicher Betreuer. Die Anwendung der Vergütungstabelle hängt somit nach neuem Recht ausschließlich vom Grad der Ausbildung – unabhängig des Ausbildungsinhaltes – ab. Durch die Regelungen zur vorläufigen Registrierung bereits tätiger beruflicher Betreuer, ist es möglich, dass Betreuer die z.B. durch ein vorhandenes, aber zuvor als „inhaltlich nicht relevant“ eingestuftes Studium niedrigere Fallpauschalen gelten machen konnten (z.B. nach Vergütungstabelle B) nun nach der höherwertigen Tabelle C zu vergüten sind.
Diese Umstellung kann wie bisher gewohnt direkt im persönlichen Kontakt auf dem Reiter mit den Vergütungsdetails durchgeführt werden. Dabei wird bei allen Klienten denen dieser Betreuer-Satz zugeordnet ist, im Betreuungsverlauf ein sogenannter „Stundensatzwechsel“ (in diesem Beispiel also auf Tabelle C) zum gewünschten Datum eingetragen.
Als Datum wählen Sie hierzu das für Sie frühestmögliche Datum. Dies kann, so Sie zu den Betreuern gehören die quasi qua Ausbildung und Bestandsschutz zum 1.1.2023 in Stufe C rutschen eben auch der 1.1.2023 sein.
Egal welches Datum Sie eintragen, BdB at work beachtet auch hier alle Übergangsregelungen.
So werden solche Anpassungen im Übergangsmonat, d.h. dem Abrechnungsmonat der im alten Jahr begonnen und im neuen Jahr endete auf den Anfang des Folge-Abrechnungsmonat geschoben. Ein Wechsel in vollständig im neuen Recht liegenden Abrechnungsmonaten werden wie schon zuvor gewohnt tagesgenau abgerechnet.
Ein solcher Eintrag zum 1.1.2023 führt somit automatisch bei jedem betroffenen Klienten zu einer individuell passenden Verschiebung auf den jeweiligen Beginn des ersten vollständig im Januar beginnenden Abrechnungsmonat.
Auch das erledigt BdB at work vollautomatisch und ohne einen gesonderten Eingriff.
Betreuer-Registrierung nach BtOG
Im Zuge des neuem Rechts kommen viele neue Pflichten auf Berufsbetreuerinnen und -betreuer zu.
Mit der neuen für jeden Betreuer verpflichtenden Registrierung bei seiner Stammbehörde ist nicht nur der Registrierungsantrag sondern auch eine umfangreiche Mitteilungspflicht verbunden.
Beachten Sie unbedingt, das die Registrierung auch für langjährig tätige „Bestandbetreuer“ verpflichtend ist und der Registrierungsantrag bis spätestens 30. Juni 2023 nachweislich gestellt sein muss.
In einem ersten Schritt bietet BdB at work Ihnen für die Registrierung einen neuen Bereich zur Erfassung der Eckdaten einer Registrierung an. In diesem Bereich, den Sie analog zur Einstellung der Vergütungstabelle im Kontakt des jeweiligen Betreuers (jeder Datensatz einer natürlich Person mit der Kategorie „Betreuer/-in“ ist hierzu qualifiziert) finden, sind die Registrierungsinformationen auf einem neuen Reiter „BtOG Registrierung“ zusammengefasst.
Auf diesem Reiter können Sie alle vom Gesetzgeber vorgesehen Eckdaten erfassen, Ihre zuständige Stammbehörde verknüpfen und die Informationen zum Stand Ihres Registrierungsverfahrens festhalten.
Die Erstellung des Registrierungsantrags als auch der zukünftig benötigten Mitteilung an die Stammbehörde runden den aktuellen Funktionsumfang ab.
In den kommenden Wochen wird dieser Bereich bei Bedarf aus den entstehenden Erfahrungen der gelebten Praxis vervollständigt.
Berichtswesen
Die in BdB at work bereits enthaltenen Vorlagen sind umfangreich angepasst und um die Bedürfnisse für die neuen, umfangreicheren Berichtspflichten erweitert worden.
Neue Text-Platzhalter erlauben Zugriff auf viele bisher nicht verfügbaren Aspekte. Neue Tabellen-Platzhalter, z.B. für die persönlichen Kontakte, erlauben nun die Listung im praktischen Dokumentenformat statt wie bisher im Reportsystem. Dadurch können die Ergebnisse direkt weiterverarbeitet werden um die Ausdrucke direkt als PDF, als Email oder auch im neuen praktischen eBO-Nachrichtenformat z.B. mit eBO.connect zu versenden.
Die Kategorisierung der Aktennotizen wurde sowohl im Bereich der Notizen selbst als auch im Bereich Persönliche Kontakte für eine umfassende automatisierte Vorbereitung Ihrer Berichte an Gericht und Stammbehörde erweitert. Insbesondere Kategorien für Wünsche, Ziele, Maßnahmen usw. wie Sie das Gesetz explizit für Berichte vorsieht, stehen nun zur Verfügung.
Wenn Sie diese Kategorisierung nutzen, wird Ihnen Ihr Anfangs-, Jahres- und Endbericht von BdB at work weitestgehend automatisch erstellt. Sie können sich auf Ihre persönlichen Ergänzungen und Erläuterungen konzentrieren. Alle formalen Angaben und Listen sind bereits in der Vorlage inkludiert.
Betreuungsvereine und die neuen Vertretungsregelung
Mit der Betreuungsreform 2023 werden Vereine deutlich enger in die Betreuungen der von ihnen begleiteten ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer einbezogen.
Erklärtes Ziel ist hier, das ein Vereinsbetreuer nicht nur direkter Ansprechpartner sondern auch regelmäßig bestellter Verhinderungs-/Vertretungsbetreuer des EA-Betreuers wird. Damit der Vereinsbetreuer diese Aufgabe auch in BdB at work abbilden, verwalten und nutzen kann, gibt es nun in den Falldaten die zusätzliche Rolle des „externen Betreuers“. Hier tragen Sie den Kontakt zu Ihren für diesen Fall eigentlich zuständigen ehrenamtlichen Betreuer ein.
Betreuer die also nicht im Verein tätig sind (sondern eben insbesondere als ehrenamtliche arbeiten) werden in den Kontakten jetzt als Betreuer/-in (extern) kategorisiert. Mit dieser neuen Kontaktkategorie ist die Rolle dieses Kontaktes beschrieben und er kann dem neuen Kontaktblock in den Falldaten zugeordnet werden.
Externe Betreuer werden nicht in den für interne Zwecke bestimmten Auswahlelementen von BdB at work aufgeführt.
Die Falldaten von durch externe, ehrenamtliche Betreuer geführte Betreuungen können also auch im Verein mindestens mit den Eckdaten erfasst werden. Der als Kontaktperson im Verein und als Vertretung bestellte Vereinsbetreuer wird als zuständiger Betreuer eingetragen und der externe ehrenamtliche Betreuer in dieser Rolle ebenfalls den Falldaten hinzugefügt.
Damit solche Fallakten nicht im Rahmen der eigenen Betreuungsabrechnungen des Vereins vorgelegt auftauchen, werden diese in den Falldaten auf INAKTIV geschaltet. Sie können damit Falldaten erfassen, ergänzen und bearbeiten ohne das diese für Ihre Abrechnungen eine Rolle spielen.
Selbstverständlich stehen diese neuen Informationen der Falldaten bei der Merkmalsuche zur Verfügung und können damit für alle Listendrucke genutzt werden.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der vollständigen Dokumentation aller Neuerungen, Aktualisierungen und Erweiterungen. Alle Inhalte finden Sie unter der Kategorie Reform 2023 in unserer Online-Dokumentation. Die Liste wird von uns täglich erweitert und aktualisiert.