Losgetreten durch eine Mitteilung des Bundesfinanzministeriums an die Finanzämter und in Folge an alle Gerichte in Deutschland, fordern jetzt Betreuungsgerichte von Betreuerinnen und Betreuern die Angabe ihrer Steuernummer und ihres Geburtstages auf Vergütungsabrechnungen.
Nach einhelligen Zweifeln vieler Fachleute an der Rechtsmäßigkeit und der Vereinbarkeit dieser Forderung mit geltendem Datenschutzrecht wurde die Weisung an die Gerichte auf Eis gelegt bzw. „verschoben“. Gleichwohl besteht vielerorts die Forderung der Gericht nach diesen Informationen an die betroffenen Betreuer weiter.
Mit den in BdB at work enthaltenen Feldern und Textplatzhaltern war dies bereits seit Jahren jederzeit möglich und nutzbar.
Damit unsere Kundinnen und Kunden aber, falls Sie sich einer solchen Forderung ausgesetzt sehen, ohne großen Aufwand reagieren können, haben wir bereits kurz vor Weihnachten ein kleines BdB at work-Update veröffentlicht. Dieses Update enthält für das Vorlagensystem von BdB at work einen angepassten Rechnungskopf in dem die entsprechenden Textplatzhalter zusätzlich enthalten sind.
Die von uns ausgelieferte Rechnungskopf-Vorlage sieht jetzt so aus:
Ein Update ersetzt nicht bereits vom Nutzer individualisierte Vorlagen. Daher ist es für diejenigen Nutzerinnen und Nutzer die ihre Kopfvorlagen bereits zuvor angepasst haben, die Ergänzungen eigenständig vorzunehmen oder aus den zusätzlich mitgelieferten Kopfvorlagen zu kopieren.
Damit die so eingefügten Textplatzhalter auch Wirkung zeigen können, müssen entsprechende Felder in BdB at work mit Informationen gefüllt sein.
Hierbei ist zwischen zwei verschiedenen Einsatzgebieten unterschieden werden:
Betreuerinnen und Betreuer die in eigenem Namen wirtschaftlich tätig sind, also ihre Vergütungsanträge in eigenem Namen an das Gericht stellen, sind zugleich immer der „zuständige“ und bestellte Betreuer und als solches stellt er oder sie auch diesen Antrag.
Daher muss die Steuernummer und das Geburtsdatum in den Kontaktdaten an dem Satz eingetragen werden, der als Betreuer/-in kategorisiert wurde und den Klienten als zuständiger Betreuer in den Falldaten zugeordnet wurde.
Betreuerinnen und Betreuer die in eigenem Namen wirtschaftlich tätig sind, also ihre Vergütungsanträge in eigenem Namen an das Gericht stellen, sind zugleich immer der „zuständige“ und bestellte Betreuer und als solches stellt er oder sie auch diesen Antrag.
Daher muss die Steuernummer und das Geburtsdatum in den Kontaktdaten an dem Satz eingetragen werden, der als Betreuer/-in kategorisiert wurde und den Klienten als zuständiger Betreuer in den Falldaten zugeordnet wurde.
Betreuungsvereine und andere Organisationen die im Namen der Organisation Vergütungsanträge stellen, tragen Ihre Steuernummer hingegen in der Büroverwaltung ein. Diese Steuernummer gilt dann stets und unabhängig davon ob in den Kontakten des jeweiligen zuständigen Betreuers eine Steuernummer eingetragen ist.
Die von uns in der neuen Rechnungskopfvorlage enthaltenen IF-Textplatzhalter sorgen dafür, dass hinterlegte Steuernummer in der Büroverwaltung stets Vorrang vor den Angaben an einem Betreuer/-innen-Kontakt haben. Ist in der Büroverwaltung eine Steuernummer (z.B. die UST-ID eines Vereins) gesetzt wird diese immer genommen und möglicherweise in der Kontaktverwaltung bei Betreuern hinterlegte Steuernummern nicht berücksichtigt.
Betreuerinnen und Betreuer lassen also, wenn sie auf „eigene Rechnung“ arbeiten, in der Büroverwaltung das Steuernummern-Feld einfach leer.
Die Verwendung lässt sich also in die beiden folgenden Szenarien runterbrechen:
- Büroverwaltung enthält eine Steuernummer
Diese Angabe wird genommen, egal ob in den Kontaktdaten des zuständigen Betreuers noch eine womöglich abweichende Angabe hinterlegt ist.
- Büroverwaltung enthält keine Steuernummer
Es wird die Angabe von Steuernummer und falls gesetzt auch dem Geburtsdatum aus den Kontaktdaten des zuständigen Betreuers genommen.
Dieses Verhalten wird ausschließlich durch die in der Textvorlage verwendeten IF-Textplatzhalter geregelt. Sie können selbstverständlich davon abweichend eigene Lösungen und Varianten in ihre Rechnungskopf-Vorlage verwenden.