eBO.connect - Ihr elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach
Elektronisches Empfangsbekenntnis in Niedersachsen gestört

Seit ein paar Tagen erreichen uns im Support von LOGO Datensysteme Anfragen von eBO.connect Kunden denen ein niedersächsisches Gericht mitteilte, dass sie auf angeforderte elektronische Empfangsbekenntnisse (eEB) nicht reagiert hätten und daher nunmehr aufgrund des Regelverstoßes ihre Anliegen nur noch Briefpost bearbeitet bekämen.

Im Service konnten wir bereits sehen, dass dies in sehr kurzer Zeit durch viele Gerichtsbezirke ging und zudem zwischen den Rechtspflegern zu einer bedauerlichen und ablehnenden Haltung gegenüber der eBO-Nutzung bei diesen Betreuern führte.

Die jeweiligen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger versichern, dass sie die Nachricht mit einer eEB versehen hätten.
Die betroffenen Kunden beteuern zugleich, das Ihnen eBO.connect keine solche eEB angezeigt hätte.

Nach kurzer Kontrolle durch unsere Kollegen des LOGO Kundenservice stand fest: Unsere eBO.connect Kunden haben Recht.

Die empfangenen Nachrichten kamen bei den empfangenen Betreuern ohne die angeblich aktivierte eEB an. Die dabei relevante XML Datei, die als Begleitdatei alle Metadaten einer solchen Nachricht enthält, enthielt keine Anforderung einer eEB.

In rascher Zusammenarbeit mit unserem Partner Governikus wurde das niedersächsische Justizministerium informiert die den Fehler auf der Sendeseite bestätigen und eine rasche Behebung des Fehler zusagten. Wenn Sie als Betreuerin oder Betreuer von einem Vorwurf seitens eines niedersächsischen Gerichts betroffen sind, sie hätten auf eine eEB nicht reagiert, informieren Sie den zuständigen Rechtspfleger oder Rechtspflegerin über die zugrundeliegende Problematik und verweisen Sie auf den der Justiz-IT bekannten Vorgang.

LOGO Datensysteme und Governikus arbeiten von unserer Seite weiter daran, dass der justizseitige Fehler schnellstmöglich behoben wird.