Betreuerregistrierung nach BtOG

Tools und Hilfestellung für die Registrierung in BdB at work

Seit 1.1.2023 gilt für beruflich tätige Betreuerinnen und Betreuer eine Registrierungspflicht mit Sachkundenachweis und dem Nachweis weiterer, verschiedener Grundvoraussetzungen gegenüber der sogenannten Stammbehörde. Dieses ist in der Regel die für Sie an Ihrem regelmäßigen Büro- oder Wohnsitz ihrer Tätigkeit zuständige Betreuungsbehörde.

In Fachpublikationen und Online-Fachforen wurde bereits hinlänglich über Inhalt und Umfang berichtet. Wir möchten trotzdem nochmal darauf aufmerksam machen, dass ausnahmslos jeder Betreuer zur Registrierung verpflichtet ist. Der Antrag zur Registrierung muss bis zum 30.6.2023 bei der Stammbehörde vorliegen.

Betreuerinnen und Betreuer die zum Jahreswechsel bereits als Berufsbetreuer bestellt waren genießen Bestandschutz und gelten als „vorläufig“ registriert. Auch sie sind gleichwohl trotzdem verpflichtet sich um eine abschließende Registrierung bis Ende Juni zu bemühen und dürfen im ersten Halbjahr als „vorläufig registriert“ ihre Tätigkeit uneingeschränkt fortsetzen. Neuanfänger die erst nach dem 1.1.2023 beginnen, müssen sich zuerst um die Registrierung kümmern und können dann tätig werden. Die Stammbehörde kann auch hier bis zum abschließenden Bescheid für diese Antragsteller eine vorläufige Registrierung aussprechen.

Unterstützung für den Antrag in BdB at work

Damit Sie für jeden der in BdB at work angelegten Betreuerinnen und Betreuer den aktuellen Status der Anträge und der Vollständigkeit der notwendigen Informationen den Überblick behalten, finden Sie in den Kontakt-Informationen einer jeden als „Betreuer/-in“ kategorisierten natürlichen Person einen neuen Reiter für die Registrierung nach BtOG.

Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion

Damit Sie den Reiter mit BtOG Daten nutzen können und so Zugriff auf die Felder und Möglichkeit der Erstellung von Antrags- und Mitteilungsdokumenten haben, gibt es einige wenige Grundvoraussetzungen.

Der Kontakt muss eine natürliche Person sein. Juristische Personen können nach BtOG nicht selbst registriert werden. Auch Vereinsbetreuerinnen und -betreuer müssen sich individuell registrieren.

Der Kontakt muss mit der Kontaktkategorie „Betreuer/-in“ belegt sein. Dies kann im Rahmen einer selbstverständlich zulässigen Mehrfach-Kategorisierung passieren. Es muss jedoch mindestens „Betreuer/-in“ als Kategorie zugeordnet sein. Damit ist zugleich wie schon immer dieser Kontakt auch als Betreuer in BdB at work in allen entsprechenden Auswahlen nutzbar.

veröffentlicht am 13.Januar 2023