VBVG 2005 / VBVG-E 2019

Ein Wertvergleich zwischen aktuellem VBVG und dem Entwurf 2019

Im Januar 2019 legte das Bundesjustizministerium einen Gesetzesentwurf (VBVG-E) für ein geändertes Betreuungsvergütungsgesetz vor.

Geplant ist dabei eine Veränderung der Systematik mit gleichzeitiger Anhebung der Vergütung. Dabei wird seitens der Politik von einer Gesamterhöhung von 17% gesprochen. Bei genauer Betrachtung dieser Aussage trifft dies aber nur auf den rechnerischen Durchschnitt aller prozentualen Einzelanpassungen zu.

Die tatsächliche Steigerung der Vergütung ist nur bei genauer Betrachtung der persönlichen Verteilung des eigenen Klientenstamms auf die maßgeblichen Vergütungsstufen möglich. Mit dem BdB at work Update Ende Februar 2019 haben wir zur Verbesserung der Diskussionslage ein kleines Werkzeug veröffentlicht, das Ihnen den „Wert“ Ihrer persönlichen Klientenverteilung in einem Vorher-Nachher-Vergleich aufzeigt.

Sie finden dieses Werkzeug direkt in BdB at work im Menü „Funktionen > Vergleich VBVG 2005/2019“. Damit der am Programm angemeldete Benutzer den Vergleich nutzen kann, muss er über Admin-Rechte innerhalb der Benutzerrechte von BdB at work verfügen.

Die Nutzung selbst ist dann ganz einfach. Den Wertvergleich starten Sie im Menü „Funktionen“ mit dem Menüpunkt „Vergleich VBVG 2005/2019“. Nach dem Öffnen des Vergleichs wählen Sie einen Monat und ein Jahr aus auf  dem Sie den Vergleich basieren lassen wollen und klicken dann „Auswertung starten“. Anschließend erhalten Sie dann eine Übersicht der ermittelten Zahlen. Was genau diese Zahlen bedeuten, woher sie kommen und was die grundsätzlichen Unterschiede in den Verfahren 2005 und 2019 sind, zeigen wir Ihnen hier auf.

Die Unterschiede im Verfahren 2005/2019

Das Vergütungsmodell VBVG 2005 sieht die Aufteilung in ein monatliches Stundenkontingent und einen Stundensatz vor. Dabei wird das Stundenkontingent beruhend auf dem „gewöhnlichen Aufenthaltsort“ und dem „Vermögensstatus“ des Klienten festgelegt. Der persönliche Stundensatz wird zusätzlich auf die Qualifikation des Betreuers abgestellt.

Die im VBVG 2005 festgelegte Unterteilung zwischen dem gewöhnlichen Aufenthaltsort (d.h. Wohnung oder Heim) bzw. dem Vermögensstatus (d.h. wird bezahlt aus Vermögen oder Staatskasse) bleibt auch im Entwurf 2019 erhalten. Allerdings gibt es nun keine Unterscheidung mehr in Kontingent und  Stundensatz. In drei verschiedenen Tabellen für die weiterhin bestehenden drei Qualifikationsstufen wird jeder Kombination aus Aufenthaltsort und Vermögensstatus genau eine Fallpauschale zugeordnet.

Insoweit unterscheidet sich das Verfahren 2005 und 2019 nur in zwei Punkten.

  • Fallpauschale statt Stundensatz x Stundenkontingent
  • 5 zeitliche Stufen statt bisher 4 Stufen

Grundlage des Vergleiches ist der Gesetzesentwurf (VBVG-E) vom Januar 2019. Die dort als Anhang enthaltenen Tabellen wurden für den Vergleich für VBVG 2005 entsprechend adaptiert. Hierzu wurde für die Tabellen nach altem Verfahren pro Feld eine rechnerische Fallpauschale aus Stundenkontingent x Stundensatz gebildet. Die neu hinzugekommene Stufe 5 (ab 3. Jahr) wurde zudem mit gleichen Werten wie Stufe 4 gefüllt.

Es wurden also für das Verfahren nach VBVG 2005 die Tabellen an das neue Verfahren angepasst jedoch mit den alten Werten gefüllt. So werden altes und neues Verfahren direkt vergleichbar.

Wo kommen die Zahlen her?

Mit Auswahl des betrachteten Monats/Jahr wird für den letzten Tag des gewählten Monats der aktuelle Falldatenbestand betrachtet und jeder einzelne Klient entsprechend seines zu diesem Zeitpunkt geltenden Stand der Auswertung hinzugezählt. Für jeden Klienten erfolgt also die Betrachtung nach aktueller Betreuungslänge („welche Stufe?“), gewöhnlichem Aufenthaltsstatus (Wohnung/Heim) und Vermögensstatus (bezahlt aus Vermögen/Staatskasse).

Zusätzlich wird betrachtet welcher aktueller Stundensatz des Betreuers am Stichtag bei diesem Klienten hinterlegt war. Aus diesem Stundensatz schließen wir auf die nun geltende Qualifikationsstufe.

Aus diesen Betrachtungen ergeben sich die tatsächlich zu zählenden Anzahlen an Klienten unter Berücksichtigung aller jeweils relevanten Zustände. Die Zahlen spiegeln somit den am Stichtag vorliegenden Zustand aller aktuell unter Betreuung stehenden und im jeweiligen Datenbestand erfassten Klienten wieder.

Selbstverständlich werden dabei nur Klienten berücksichtigt die zumindest theoretisch abrechenbar wären. Archivierte, verstorbene Klienten oder unterbrochene Betreuungen werden dabei nicht mitgezählt. Die Auswertung erfolgt zudem über den gesamten Fallbestand, d.h. in Vereinen und Bürogemeinschaften umfasst das Ergebnis alle Klienten aller Betreuer und auch, falls diese z.B. in Bürogemeinschaften verwendet werden, allen Firmenprofilen.

Die Tabellen

Jeweils drei Spalten enthalten für jede Fallkonstellation die folgenden Werte

  • Anzahl Klienten
  • Fallpauschale für einen Klienten in dieser Konstellation pro Betreuungsmonat
  • Gesamtwert aus Anzahl Klienten x Fallpauschale für diese Konstellation

Insgesamt gibt es vier Fallkonstellationen mit jeweils eben diesen drei Spalten

  • Vermögend / Heim (V/H)
  • Vermögend / Wohnung (V/W)
  • Staatskasse / Heim (S/H)
  • Staatskasse / Wohnung (S/W)

Auch wenn im Gesetzesentwurf der Begriff „Heim“ jetzt aktualisiert wurde, haben wir die Begrifflichkeiten hier nicht geändert um den Vergleich nicht unnötig kompliziert zu machen. Die Abkürzungen entsprechen somit den schon immer im BdB at work Betreuungsverlauf verwendeten Kürzeln.

Zusammenfassung

Unter den beiden Tabellen für 2005 und 2019 finden Sie eine Reihe von Prozentangaben mit denen Sie auf einen Blick verschiedene Wertentwicklungen erkennen können.

Diese Prozentangaben stellen den jeweiligen prozentualen Unterschied zwischen den in Euro ermittelten Wert der jeweiligen Konstellation wieder.

Jede Spaltensumme (z.B. Vermögend/Heim) aus 2005 wird hier mit der entsprechenden Spaltensumme aus 2019 verglichen und die Wertentwicklung in Prozent dargestellt. Gleiches gilt für die Gesamtsumme. Hierzu werden alle Werte der Felder der Tabelle zu einer Gesamtsumme zusammengeführt. Dann werden die Gesamtsummen aus 2005 mit 2019 verglichen.

Die Prozente stellen also die tatsächliche Wertentwicklung Ihre Falldatenstamms unter Berücksichtigung alle vorliegenden Fallkonstellationen und Qualifikationen zum Stichtag dar. Im Unterschied zu tatsächlichen Abrechnungen spiegeln die Tabellen daher den Wert eines fiktiven Betreuungsmonats wieder, um einen bereinigten Vergleichswert zu erhalten. Tatsächliche Abrechnungen wären für einen solchen Vergleich ungeeignet, da diese vom tatsächlichen Betreuungsverlauf innerhalb des ebenso individuellen Abrechnungsrhythmus abhängen.

Der so ermittelte prozentuale Wert kann somit direkt mit dem proklamierten 17% – Anstieg verglichen werden.

veröffentlicht am 11.Februar 2019