Anstehende Abrechnungen
Abrechnungen in der Programmstartauswertung und im Abrechnungsdialog
Seit über 20 Jahren können Sie in der Programmstartauswertung sich auf anstehende, jetzt abrechenbare Vergütungsanträge hinweisen lassen. Bisher wurde dabei eine Abrechnung nach VBVG immer dann aufgeführt, wenn der letzte Tag des für diesen Klienten individuell eingestellten Abrechnungszyklus erreicht war.
Bei einem für nach VBVG geführten Betreuungen war dies bisher üblicherweise der letzte Tag eines Abrechnungsquartals.
Der letzte Tag einer Abrechnungsperiode (bei Betreuungen in der Regel 3 Abrechnungsmonate) ist jedoch noch Bestandteil der Abrechnung. Erst mit dem Ablauf des letzten Tages, mithin am Folgetag, ist der Abrechnungszeitraum vollständig abgeschlossen und kann somit nach VBVG und BGB-Fristenregelung als „abrechenbar“ gelten.
Ab Version 2023.1215.3285 zeigt daher die BdB at work Programmstartauswertung eine Abrechnung erst als „abrechenbar“ an, wenn der erste Tag nach einer Abrechnungsperiode erreicht ist und nicht bereits am letzten Tag einer Abrechnungsperiode.
Zusätzlich ändert sich auch die Anzeige im VBVG-Abrechnungsdialog selbst. Bisher wurde ein Zeitraum als „abrechenbar“ gekennzeichnet sobald der letzte Tag des Zeitraums erreicht war. Analog zum oben erläuterten wird auch hier eine Abrechnung erst dann als „abrechenbar“ angezeigt wenn der erste Tag nach dem Abrechnungszeitraums erreicht ist.
Die Kennzeichnung eines Zeitraums als abrechenbar erfolgt im VBVG-Dialog in Form des bereits gesetzten grünen Haken als Vorauswahl zur Abrechnung. Bisher wurde dieser grüne Haken bereits am letzten Tag automatisch gesetzt. Ab sofort geschieht dies erst am Tag nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums. Wie gewohnt können Sie jedoch jederzeit den noch nicht gesetzten Haken manuell selbst setzen um eine Abrechnung, auch gegen die rechtlichen Rahmenbedingungen, sofort durchzuführen.
Die Ermittlung möglicher Abrechnungen ist in BdB at work seit über 20 Jahren enthalten. Mit Einführung des VBVG in 2005 bekam die Beachtung der BGB Fristenregelung eine besondere Bedeutung zu, da nun der letzte Tag nicht gleichzeitig der Tag der Antrag sein durfte.
Die Bereitstellung einer möglichen Abrechnung in BdB at work stellte bisher kein Problem dar, denn eine am letzten Tag des Abrechnungszeitraums erstellte Abrechnung konnte das zuständige Gericht normalerweise nie am selben Tag erreichen. Der übliche Weg per Briefpost sicherte so, das die Fristen auch für besonders eifrig Abrechnende stets gewahrt wurden.
Mit Einführung des sicheren Übertragungsweges per elektronischen Rechtsverkehr (z.B. mit eBO.connect, unserer Software für den elektronischen Rechtsverkehr) mit dem ein solcher Vergütungsantrag sofort, d.h. noch am selben Tag der Erstellung dem Gericht rechtskräftig zugestellt werden kann, ergibt sich diese besonders schnelle und eifrige Erstellung einer Abrechnung als Problem.
Auch wenn viele freundlich gesinnte Rechtspfleger einen solchen, objektiv „zu früh“ erstellten Antrag einfach einen Tag liegen lassen und ihn dann bearbeiten, wollen wir nicht mit BdB at work eine Situation schaffen wo unsere Nutzerinnen und Nutzer auf den guten Willen Dritter angewiesen sind. Daher ändern wir das Verhalten mit BdB at work Version 2023.1121 damit Sie sich auch in Zukunft darauf verlassen können, den Vorschlägen der Software bedenkenlos nachgehen zu können.