Nachdem der Bundestag das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung am 16. Mai 2019 beschlossen hat, hat nun am 7. Juni auch der Bundesrat zugestimmt. Damit ist die Vergütungserhöhung nach über 13 Jahren des Stillstands beschlossene Sache. Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, tritt es exakt einen Monat später in Kraft.
Nutzer von BdB at work fragen sich jetzt zu Recht: „Und… wann kommt das Update und was ändert sich dann?“
Kurz zusammengefasst: Sobald das Gesetz verkündet ist, d.h. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, steht der Termin für das Inkrafttreten fest. Wir werden das große Update für BdB at work dann wenige Tage nach der Bekanntgabe veröffentlichen. Sie haben also knapp vier Wochen um das Update durchzuführen bis Sie womöglich die ersten Abrechnungen nach neuem Recht und neuer verbesserter Vergütung erstellen können.
Seit Anfang Januar die ersten Details für ein mögliches Änderungsgesetz durchsickerten, haben wir mit Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet und die sich dann immer weiter verdichtenden Informationen über tatsächliche Änderungen in BdB at work integriert und umfangreich getestet.
Das kommende Update enthält alles was Sie für ordnungsgemäße Abrechnung nach VBVG 2019 benötigen. Insbesondere der fließende Übergang bei Abrechnungen nach altem und neuen Recht findet in Abrechnungen automatisch statt und orientiert sich gesetzeskonform am laufenden Raster der Betreuungsmonate der jeweiligen Klienten. Denn anders als z.B. bei einer Umsatzsteueranpassung wo mit einem Stichtag alles getrennt berechnet wird, findet der Übergang von VBVG 2005 nach VBVG 2019 fließend statt. Der jeweilige Betreuungsmonat der „auf“ dem Stichtag des Inkrafttretens von VBVG 2019 liegt, wird noch nach altem Recht abgerechnet. Der folgende Betreuungsmonat wird dann nach neuem Recht vergütet.
Auch die neu hinzukommende Zusatzpauschale nach §5a VBVG in Höhe von 30,- € pro Monat und betroffenen Klient kann einfach und bequem über einen einmaligen Eintrag im Betreuungsverlauf des jeweiligen Klienten beantragt werden.
Die Details über alle Veränderungen und Besonderheiten die im Update für das neuen VBVG 2019 integriert wurden werden wir mit dem Erscheinen des Updates in einem umfangreichen Beitrag unserer Online-Dokumentation veröffentlichen.
Damit Sie zeitnah über das Erscheinen des Updates informiert werden, empfehlen wir Ihnen sich für unseren E-Mail-Newsletter einzutragen. Mit diesem informieren wir stets über alle erschienenen Updates und Aktualisierungen von BdB at work.
Wie schon Anfang November 2018 angekündigt, stellen wir am 31.12.2019 nach 10 Jahren den Support für das veraltete BdB at work 2010 ein. Ab 1.1.2020 wird es keine Updates mehr für BdB at work 2010 geben. Bis dahin halten wir aber an unserer Zusage fest für BdB at work 2010 Updates zu liefern wenn es die Gesetzeslage notwendig macht. Somit erscheint auch für BdB at work 2010 rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des VBVG 2019 ein entsprechendes Update.
Wenn Sie immer noch Nutzer von BdB at work 2010 sind, sollten Sie die Vergütungsumstellung zum Anlass nehmen auf das aktuelle BdB at work umzusteigen. Verschieben Sie den Umstieg nicht auf den Jahreswechsel sondern führen Sie diesen mit Unterstützung durch unseren Kundenservice jetzt ohne Zeitdruck durch. Gerne beraten wir Sie für einen stressfreien Umstieg auf die aktuellste Ausgabe von BdB at work. Rufen Sie uns einfach an. Der LOGO Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.