Leider ist uns im letzten Update, das wir erst vor wenigen Tagen veröffentlicht haben ein ärgerlicher kleiner Fehler im neu eingeführten Wertevergleich VBVG 2005/VBVG-E 2019 durchgerutscht. Wir haben nach der ersten Meldung sofort reagiert und bringen Ihnen daher heute die korrigierte Auswertung als Update.
In bestimmten Situationen wurde bei der Beurteilung der aktuellen Falldaten ein durch Übernahme geführter Klient statt mit seiner Einstufung gemäß Betreuungsbeginn erst ab Übernahme eingruppiert. Lag das Übernahmedatum dann in zeitlicher Nähe zum gewählten Auswerte-Stichtag und war der zeitliche Abstand zwischen Betreuungsbeginn und Übernahme dieses Klienten besonders groß (z.B. bei Übernahme bereits in Vergütungsstufe 4), so wurde dieser Klient wie eine Übernahme mit Neueinrichtung gewertet. Hierdurch rutscht dieser Klient in der Bewertung dann von der geringwertigeren Stufe 4 in die deutlich bessere Stufe 1.
Je nach zeitlicher Situation von Betreuungsbeginn, Übernahme und gewähltem Stichtag kommt es dann zu einer entsprechenden Fehleingruppierung. Ist dann in der Gesamtheit aller Klienten eine solche Übernahmesituation (z.B. durch Übernahme eines ganzen Stamms von einem Berufskollegen) extrem oft und in direkter zeitlicher Nähe zum gewählten Stichtag vorhanden, kommt es folgerichtig zu einer signifikanten aber leider fehlerhaften Wertsteigerung.
Die fehlerhafte Eingruppierung des bewerteten Klienten unter diesen Umständen ist nun korrigiert und auch bei einer sehr großen Anzahl von zeitnahen Übernahmen erfolgt nun korrekt bewertet.
Alle BdB at work Installationsdateien im Downloadbereich sind aktualisiert.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen und Ihre Hilfe beim schnellen Auffinden dieser Schwachstelle.