Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung

Soweit die von LOGO Datensysteme übernommenen Aufgaben die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten umfasst bzw. erfordert, erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ausschließlich auf der Grundlage dieser Vereinbarung. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, bei denen Mitarbeiter LOGO Datensysteme oder durch LOGO Datensysteme beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten des Kunden in Berührung kommen können.

1.

Vertragsgegenstand/Zweck

1.1.

LOGO Datensysteme erhebt, verarbeitet oder nutzt personenbezogene Daten nur im Auftrag des Kunden. Der Auftrag ist auf unbestimmte Zeit erteilt. Gegenstand und Zweck des Auftrags ist die Fernwartung und/oder Daten-konvertierung. Der Auftrag umfasst die Verarbeitung von Daten im Rahmen der Erbringung der technischen Leistungen durch LOGO Datensysteme. Betroffen sind vom Kunden gespeicherten Daten.

1.2.

Der Kunde ist verantwortliche Stelle gemäß § 3 Abs. 7 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an LOGO Datensysteme sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich.

1.3.

Die Verarbeitung der Daten durch LOGO Datensysteme erfolgt ausschließlich im Rahmen der Durchführung der Vereinbarung und gemäß den Weisungen des Kunden. Die Weisungen des Kunden können vom Kunden im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit bei Bedarf in schriftlicher Form durch eine einzelne Weisung geändert, ergänzt oder ersetzt werden. Bei Weisungen hat der Kunde LOGO Datensysteme die Kosten für die Umsetzung der Weisung zu erstatten und LOGO Datensysteme eine angemessene Frist zur Umsetzung zu gewähren.

2.

Pflichten von LOGO Datensysteme

2.1.

LOGO Datensysteme darf personenbezogene Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden und für die vereinbarten Zwecke erheben, verarbeiten oder nutzen. LOGO Datensysteme hat personenbezogene Daten zu berichtigen, löschen und zu sperren, wenn der Kunde dies verlangt. Kopien werden ohne Wissen des Kunden nicht erstellt.

2.2.

LOGO Datensysteme sichert in ihrem Verantwortungsbereich die Umsetzung und Einhaltung der vereinbarten allgemeinen und technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend der Anlage zu § 9 BDSG zu. Insbesondere hat LOGO Datensysteme ihre innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. LOGO Datensysteme trifft technische und organisatorische Massnahmen zur angemessenen Sicherung der personenbezogenen Daten des Kunden vor Missbrauch und Verlust, die den Forderungen des BDSG entsprechen. Dies beinhaltet insbesondere

2.2.1.

Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen die personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, zu verwehren (Zutrittskontrolle);

2.2.2.

zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können (Zugangskontrolle);

2.2.3.

dafür Sorge zu tragen, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden personenbezogenen Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (Zugriffskontrolle);

2.2.4.

dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (Weitergabekontrolle);

2.2.5.

dafür Sorge zu tragen, dass nachträglich geprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle);

2.2.6.

dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Kunden verarbeitet werden können (Auftragskontrolle);

2.2.7.

dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind (Verfügbarkeitskontrolle);

2.2.8.

dafür Sorge zu tragen, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene personenbezogene Daten getrennt verarbeitet werden (Trennungskontrolle); insbesondere werden die Daten verschiedener Kunden getrennt verarbeitet.

2.3.

LOGO Datensysteme hat ein umfassendes und aktuelles Datenschutz- und Informationssicherheitskonzept für die Auftragsdatenverarbeitung erstellt, in dem alle technischen und organisatorischen Maßnahmen dargestellt sind. LOGO Datensysteme ist verpflichtet, dieses Konzept zu pflegen und fortlaufend zu aktualisieren.

2.4.

LOGO Datensysteme stellt sicher, dass die mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Kunde befassten Mitarbeiter sorgfältig ausgewählt werden, gemäß § 5 BDSG (Datengeheimnis) verpflichtet und in die Bestimmungen des BDSG eingewiesen worden sind.

2.5.

LOGO Datensysteme teilt dem Kunde die Kontaktdaten seines betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit, soweit ein solcher gemäss § 4f BDSG bestellt ist. Änderungen in der Person des Datenschutzbeauftragten sind dem Kunden im Voraus mitzuteilen.

2.6.

LOGO Datensysteme unterrichtet den Kunden umgehend bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufes, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder anderen Unregelmässigkeiten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden.

2.7.

LOGO Datensysteme hat ihre von Kunde überlassene Dateien und Datenträger sowie sämtliche hiervon gefertigten Kopien sorgfältig zu verwahren, sodass sie Dritten nicht zugänglich sind. Nicht mehr benötigte Unterlagen und Dateien mit personenbezogenen Daten sind an den Kunden zurückzugeben, bzw. dürfen erst nach vorheriger Zustimmung durch den Kunden datenschutzgerecht entsorgt werden. Die Löschung bzw. Vernichtung ist dem Kunden schriftlich zu bestätigen.

2.8.

Die Verarbeitung und Nutzung der Daten findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden. Falls ein Subunternehmer beauftragt werden soll, gelten diese Anforderungen zusätzlich zu den Bestimmungen in Ziffer 5.

2.9.

LOGO Datensysteme wird den Kunden unterstützen, wenn aufgrund geltender Datenschutzgesetze gegenüber einem Betroffenen Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten zu geben sind. Der Kunde wird LOGO Datensysteme hierüber schriftlich auffordern.

3.

Pflichten des Kunden

3.1.

Ausnahmsweise zulässige mündliche Weisungen des Kunden bei Eilbedürftigkeit sind unverzüglich schriftlich vom Kunden zu bestätigen.

3.2.

Der Kunde informiert LOGO Datensysteme unverzüglich, wenn der Kunde Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsdatenverarbeitung feststellt.

4.

Kontrollrechte, Duldungs- und Mitwirkungspflichten von
LOGO Datensysteme

4.1.

LOGO Datensysteme gewährt dem Kunden die zur Auftragskontrolle notwendigen Zutritts- sowie Einsichts- und Zugriffsrechte.

4.2.

Der Kunde kann sich nach rechtzeitiger Anmeldung zu Prüfzwecken während der üblichen Geschäftszeiten von der Angemessenheit und Umsetzung der Massnahmen zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Erfordernisse der für die Auftragsdatenverarbeitung einschlägigen Vorschriften überzeugen.

4.3.

Nach schriftlicher Anforderung erhält der Kunde von LOGO Datensysteme innerhalb einer angemessenen Frist alle Auskünfte, die zur Durchführung einer umfassenden Auftragskontrolle erforderlich sind.

5.

Subunternehmer

5.1.

Der Einsatz von Subunternehmern durch LOGO Datensysteme ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hat Kunde die schriftliche Einwilligung zum Einsatz von Subunternehmern durch LOGO Datensysteme erteilt, so erfolgt deren Beauftragung gemäss der Ziffer 5.2.

5.2.

Wenn Subunternehmer durch LOGO Datensysteme eingeschaltet werden, so werden die vertraglichen Vereinbarungen so gestaltet, dass sie den Anforderungen zu Vertraulichkeit, Datenschutz und Informationssicherheit zwischen LOGO Datensysteme und dem Kunden entsprechen. LOGO Datensysteme hat die Einhaltung dieser Anforderungen regelmäßig zu überprüfen. Dem Kunden sind Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend Ziffer 4 auch gegenüber dem Subunternehmen von LOGO Datensysteme einzuräumen.

6.

Pflichten bei Beendigung der Auftragsdatenverarbeitung.

6.1.

Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemässen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten dienen, sind durch LOGO Datensysteme entsprechend den jeweiligen Aufbewahrungsfristen über die Auftragsdatenverarbeitung hinaus aufzubewahren. Der Kunde kann hiervon eine Kopie anfordern.

6.2.

LOGO Datensysteme ist verpflichtet, auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus Stillschweigen über die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen personenbezogenen Daten zu wahren.

7.

Kündigung aus wichtigem Grund

7.1.

Der Kunde und LOGO Datensysteme können die Auftragsdatenverarbeitung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung ist Bestandteil der BdB at work Mietverträge.