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Februar Problem ? Was für ein Problem?
Vielen von Ihnen ist dieses Paradigma noch nicht begegnet. Betroffene sehen sich jedoch einem Widerspruch gegenüber der nicht einfach zu lösen ist. Das neue, jetzt zur Verfügung gestellte Update für BdB at work 2005 SP3 löst die Fragestellung jedoch auf wie wir hoffen elegante Art und Weise.

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten einen Klienten mit Betreuungsbeginn 30. November. Ihre Vorgabe durch das Amtsgericht lautet Betreuungsquartal als Abrechnungsperiode. Sie müssen somit alle 3 Monate ab Betreuungsbeginn abrechnen.
Nach einhelliger Interpretation der aktuellen Gesetzeslage durch die Fachwelt ist ein "Monat" im VBVG durch die Wiederkehr der Tageszahl gekennzeichnet. Ist in unserem Beispiel also erneut der 30. eines Monats erreicht, ist ein Betreuungsmonat um. Sie erhalten dann den vollen Anteil Ihres jeweiligen Stundenkontigents.
Soweit, so gut...
Und wann ist der 30. Februar erreicht?
Natürlich nie. Die Frage ist nur welcher Tag gilt nun als Ende des Betreuungsmonats. Wird einfach so getan als ob es den 30. Februar gäbe, so endet der Betreuungsmonat dann kalendarisch am 2. März (weil 28 + 2 = 30). Eine solche Lösung (wie sie bis jetzt in BdB at work 2005 eingesetzt wurde) führt jedoch bei allen Beteiligten zu heftigen Verwirrungen und ebensolchen Widersprüchen.
Da dieses Problem nicht nur im Februar, sondern generell bei jedem Betreuungsbeginn auf dem 31. eines Monats auftreten kann (schließlich gibt es z.B. auch keinen 31. September) kann Sie dieses Problem häufiger treffen als zunächst anzunehmen ist.

Das neue Update versetzt BdB at work 2005 SP3 in die Lage dieses Problem ohne Einschränkung oder Veränderung Ihrer Stundenkontingentierung zu lösen.
- Wird ein nicht vorhandener Kalendertag erwartet (z.B. der 30. Februar), wird stets der letzte Tag des Kalendermonats genommen. Hierdurch ist garantiert, das der nachfolgende Zeitraum (= Betreuungsmonat) wieder korrekt beginnt.
- Der nun verkürzte Abrechnungsmonat (z.B. 30. Januar bis 28. Februar) wird trotzdem mit einem vollständigen Stundenkontingent bewertet (obwohl eben nicht der "30. Februar" erreicht wurde.)
- Der nachfolgende Abrechnungsmonat wird ebenfalls dahingehend korrigiert und als vollständiges Kontingent bewertet. Beispiel: aus 30. Februar bis 30. März wird 1. März bis 30. März, das Stundenkontingent bleibt trotzdem vollständig.
Mit dieser Lösung des "Februar-Problems" bietet Ihnen BdB at work 2005 SP3 nun eine einheitliche, einfach nachvollziehbare und rechnerisch neutrale Lösung dieses durch die Kalendergestaltung entstehende Monatsproblem.
Aktualisierung am 7. April 2006
Tritt ein Stufenwechsel zeitgleich an diesem "30. Februar" auf, so trat in der alten Fassung hier im folgenden Abrechnungszeitraum noch ein Fehler von 1/31 am 1. März mit falscher Stufe auf.
Dieser Fehler ist durch das unten stehende, aktualisierte Update (oder über den OnlineUpdater) nun behoben.
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