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Am 17. Februar 2009 urteilte der Bundesfinanzhof unter Aktenzeichen XI R 67/06 über die Rechtmäßigkeit von Umsatzsteuerabgaben auf Betreuungsleistungen. Das Urteil wurde am 1. April 2009 veröffentlicht und besagt vereinfacht, dass Betreuungsleistungen, die von amtlich anerkannten Wohlfahrtsverbänden erbracht werden, nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Dem Bundesverband für Berufsbetreuer/innen (BdB e.V.) liegt ein Gutachten vor, dass die Konsequenzen dieses Urteils ebenfalls für alle nicht in Wohlfahrtsverbänden organisierten Vereine Gültigkeit haben. Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte mit der Bundesgeschäftsstelle des BdB e.V. in Hamburg (www.bdb-ev.de) in Verbindung.

Für alle Vereine die von diesem Urteil profitieren können, bedeutet dies, dass Sie auch rückwirkend die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück verlangen können. Voraussetzung ist jedoch, dass die Umsatzsteuerbescheide noch nicht rechtskräftig sind. Für den Zeitraum, für den es keine rechtskräftigen Bescheide gibt, können rückwirkend bis zu fünf Jahren Ansprüche geltend gemacht werden. Für die Rückforderung muss jeder Leistungsträger für Rechnungen, die im betroffenen Zeitraum an Ihn gerichtet worden sind, angeschrieben werden und über den veränderten Zustand der Originalrechnung informiert werden.

LOGO Datensysteme hat in enger Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein Bremerhaven und dem Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB e.V.) eine Lösung erarbeitet, mit der Sie ohne eine komplette Neuerstellung der Abrechnungen alle notwendigen Anschreiben für die originalen Rechnungsempfänger automatisiert erstellen können. Grundlage der Schreiben bilden dabei die in BdB at work gespeicherten Rechnungseckwerte. Für die Anschreiben verwenden wir das in BdB at work bewährte Vorlagensystem unter der Verwendung von einigen neuen, nur für diesen Zweck einsetzbaren Spezial-Textmakros (Platzhalter). Hierbei können Sie entweder die erarbeiteten und sorgfältig auf Ihre Rechtmäßigkeit geprüften Vorlagen nutzen oder auch eigene Texte sowohl für die Abrechnungen nach BVormVG oder den pauschalierten Abrechnungen nach VBVG erstellen.


Hauptfenster des Rechnungsarchiv Assistenten in BdB at work

Mit dem Assistenten können Sie sowohl Rechnungen nach BVormVG wie auch Rechnungen nach VBVG als Grundlage des Korrekturanschreiben nutzen. Für beide Varianten stehen Ihnen getrennte Vorlagen zur Verfügung. So können Sie falls gewünscht den Anschreibentext an Ihre Bedürfnisse anpassen. Unsere mitgelieferten Vorlagen sind bereits auf Ihre Formulierungen hin von einem Wirtschaftsprüfer kontrolliert worden und können so unverändert eingesetzt werden.


Beispielausdruck einer Korrektur-Rechnung nach BVormVG

Damit BdB at work nutzende Betreuungsvereine die Mammutaufgabe des Erstellens von womöglich Tausenden von Anschreiben möglichst schnell und effizient erledigen können, bieten wir alles Betreuungsvereinen diese Funktionalität als Zusatz zur einer bestehenden Lizenzvereinbarung an. Für einmalig 69,- Euro inkl. MwSt. erhalten Sie von uns einen Lizenzschlüssel mit dem Sie den neuen Assistenten nutzen können.

Für alle Details und Hintergrundinformationen zu diesem Thema haben wir ein umfangreiches Dokument im handlichen PDF-Format für Sie vorbereitet: Die Rechnungsarchiv Assistenz in BdB at work